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Vereinssatzung
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Liebe Mitglieder,
infolge unseres neuen Heli-Platzes gibt es eine neue Flugplatzordnung für Hochstadt. Ein Original liegt in unserer Vereinshütte aus und MUß von allen Mitgliedern bzw. Modellpiloten vor Aufnahme des Flugbetriebs gelesen werden. Ab sofort könnt Ihr die neue Flugplatzordnung im Downloadbereich auch direkt runterladen.
Euer Administrator
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Die Satzung können sie auch HIER [24 KB]
als pdf runterladen
Satzung für den M O D E L L F L I E G E R C L U B S E E F E L D - H O C H S T A D T e.V.
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1.1 Modellfliegerclub Seefeld - Hochstadt e.V. 1.2 Sitz ist Hochstadt 1.3 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 1.4 Der Club ist im Vereinsregister eingetragen.
2 Zweck des Clubs
2.1 Der Club verfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Pflege und Förderung des Flugmodellsports. 2.2 Segelflug- und Motorflugsport sind gleichrangig zu behandeln.
3 Mitglieder
Der MFC besteht aus aktiven Mitgliedern fördernden Mitgliedern Ehrenmitgliedern.
4 Mitgliedschaft
4.1 Mitglied kann jede Person mit einwandfreiem Leumund werden. Bei nicht volljährigen Personen ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. 4.2 Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung. 4.3 Durch einwandfreies Verhalten jedes einzelnen Mitgliedes sowie des gesamten Clubs sind fördernde Mitglieder zu werben. 4.4 Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich in besonderem Maße um den MFC bemüht hat. 4.5 Die Ernennung zum Ehrenmitglied wird von der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit ausgesprochen. 4.6 Gastflieger können eine Tagesmitgliedschaft erwerben. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag (Eintragung im Gastfliegerbuch) entscheidet der Vorstand. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, erfolgt die Entscheidung über die Aufnahme durch den Flugleiter. Die Tagesmitgliedschaft endet mit der Beendigung des Flugbetriebs am jeweiligen Tag. Tagesmitglieder besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. 4.7 Interessierte Modellflieger können eine Mitgliedschaft auf Zeit erwerben. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag (für einen Berechtigungsschein) entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft ist maximal 1 Jahr gültig. Sie verlängert sich stillschweigend jeweils um 1 Jahr. Der Vorstand kann die Mitgliedschaft jederzeit und frei von Fristen kündigen. Mitglieder auf Zeit besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
5 Rechte der Mitglieder
5.1 Jedes volljährige aktive Mitglied und jedes volljährige Ehrenmitglied ist stimmberechtigt. 5.2 Jedem Mitglied steht die Benutzung des gepachteten Fluggeländes zu. 5.3 Ferner steht jedem Mitglied die Teilnahme an Veranstaltungen zu, die vom Club ausgerichtet werden.
6 Pflichten der Mitglieder
6.1 Jedes Mitglied ist verpflichtet, die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge zu leisten. Die Beiträge werden per Einzugsverfahren bis spätestens 31.01. des laufenden Geschäftsjahres auf das Clubkonto abgebucht. 6.2 Jedes Mitglied hat für Schäden oder Verbindlichkeiten, welche beim Betrieb von Flugmodellen oder Flugmodellantrieben entstehen, selbst aufzukommen. 6.3 Jedes Mitglied muss eine ausreichende Versicherung nachweisen. 6.4 Jedes Mitglied ist verpflichtet, die festgelegte Flugbetriebsordnung genau einzuhalten.
7 Erlöschen der Mitgliedschaft
7.1 Die Mitgliedschaft beim MFC erlischt durch Austrittserklärung durch Auflösung des Clubs durch Ausschluss durch Tod eines Mitgliedes.
7.2 Der Austritt kann ohne Benennung von Gründen schriftlich erfolgen. 7.3 Jedes Mitglied kann auf Antrag ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Clubs oder dessen Interessen geschädigt oder gegen Artikel der Satzung oder gegen Bestimmungen der Flugbetriebsordnung verstoßen hat. 7.4 Über den Ausschlußantrag entscheidet die Vorstandschaft vorläufig und die Versammlung der anwesenden Mitglieder mit einfacher Mehrheit.
8 Der Vorstand
8.1 Der Vorstand besteht aus 1. Vorsitzenden 2. Vorsitzenden Schriftführer Kassenverwalter.
8.2 Der 1. und 2. Vorsitzende wird einzeln von der Mitgliederversammlung gewählt. 8.3 Schriftführer und Kassenverwalter werden ebenfalls durch die Mitgliederversammlung gewählt. 8.4 Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende, je alleinvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der 2.Vorsitzende von seinem Vertretungsrecht nur im Verhinderungsfalle des 1. Vorsitzenden gebrauch machen darf. 8.5 Die Vorstandschaft erhält für ihre ehrenamtliche Tätigkeit keine Entschädigung. 8.6 Vorstandswahlen finden alle 2 Jahre statt.
9 Mitgliederversammlung
9.1 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des MFC. Sie hat insbesondere zu beschließen : die Satzung die Beitragshöhe den Ausschluss von Mitgliedern die Wahl der Vorstandschaft die Auflösung des Clubs.
9.2 Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit; bei Satzungsänderungen mit 2/3 Mehrheit. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. 9.3 Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt 14 Tage vorher in Textform. 9.4 Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll niedergelegt, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.
10 Auflösung des Clubs
10.1 Die Auflösung des Clubs kann nur die Mitgliederversammlung beschließen und zwar mit mindestens 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. 10.2 Bei Auflösung des Clubs wird das Clubvermögen anteilig der jährlichen Beitragsleistung an die Mitglieder zurückerstattet.
11 Soweit durch die Satzung nicht erfasst, gelten die gesetzlichen Bestimmungen
München, 03.07.2010 1.Vorsitzender (Heinz Loos) 2.Vorsitzender (Alexander EL Sawaf) Unterschriften liegen vor
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